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Verordnung zur Förderung der Straßenkunst

Straßenkunst in Meran

Egal ob als Clown, Portraitmaler, Sänger, Jongleur, lebende Statue oder Feuerspeier: Wer seit 1. Dezember 2016 in der Kurstadt als Straßenkünstler auf einer öffentlichen Fläche auftreten möchte, der hat es leichter: weniger Papierkram, weniger Einschränkungen, und vor allem keine Stempelmarken mehr.

Es reicht eine einfache Mitteilung an die Stadtpolizei. „Nicht nur das Zentrum, sondern auch die Stadtviertel sollen von dieser Maßnahmen profitieren“, sagte Vizebürgermeister Rossi und erläuterte die weiteren Details des Dokuments, das nun dem Meraner Gemeinderat bis Ende Oktober zur Genehmigung vorgelegt werden muss:

  • Jede/r KünstlerIn muss der Stadtpolizei mindenstens drei Tage vor dem geplanten Auftritt schriftlich mitteilen, wann und wo die Darbietung stattfinden wird.
  • Am selben Ort wird man nicht öfters als vier Mal im Monat auftreten können;
  • Für die Performance stehen jedem/r zwei Quadratmeter und eineinhalb Stunden Zeit zur Verfügung.
  • Freigegeben sind für die Shows der Kornplatz, der Sandplatz, die Treppen zur Passerpromenade, die Wandelhalle, die Straßen des Steinachviertels, die Galileistraße auf der Höhe der Landesfürstlichen Burg, der obere Pfarrplatz, die Kreuzung Laubengasse/Sparkassenstraße, die Kreuzung Sparkassenstraße-Freiheitsstraße, der Park der Landesfürstlichen Burg, der Brunnenplatz, die Ariston-Passage, der Vittorio-Veneto-Platz in Sinich, die Ecke Huber-/Meinhardstraße, der Platz vor dem Tennisclub und jener vor der Untermaiser Kirche sowie der Spielplatz im Stadtviertel St. Vigil.

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Verordnung zur Förderung der Straßenkunst in Meran

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